Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen - Das neue Begutachtungsassessment

 

Mit dem 1. Januar 2017 wurde ein neues Prüfverfahren, das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA), eingeführt. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen überprüfen bei jedem neuen Antrag auf Pflegeleistungen jeden Antragsteller persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigleit. Auf der Basis dieses Gutachtens des MDK entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad besteht oder ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades abgelehnt wird.

* Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

* Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

* Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

* Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

* Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

 

Leistungen der Pflegeversicherung  stationär

 

* Pflegegrad 1:    125 €

* Pflegegrad 2:    770 €

* Pflegegrad 3: 1.262 €

* Pflegegrad 4: 1.775 €

* Pflegegrad 5: 2.005 €

 

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